Auch eine je nach Alter häufige Erkrankung gilt steuerlich als „außergewöhnlich“. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover im Fall eines Demenzpatienten entschieden (Az.: 9 K 257/16).
Auch eine je nach Alter häufige Erkrankung gilt steuerlich als „außergewöhnlich“. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover im Fall eines Demenzpatienten entschieden (Az.: 9 K 257/16).
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