Nachtruhe ist Gesundheitsschutz. Darauf haben daher auch Anwohner in Touristenzentren einen Anspruch, urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Er kippte damit die Sperrzeitverordnung der Stadt Heidelberg.
Nachtruhe ist Gesundheitsschutz. Darauf haben daher auch Anwohner in Touristenzentren einen Anspruch, urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Er kippte damit die Sperrzeitverordnung der Stadt Heidelberg.
STOP
Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222