Der Transport von Schlaganfallpatienten in eine Spezialklinik darf höchstens eine halbe Stunde dauern. Wenn nicht, kann eine Zusatzvergütung nicht abgerechnet werden. Dieses BSG-Urteil ruft Protest von zwei Fachgesellschaften hervor.
Der Transport von Schlaganfallpatienten in eine Spezialklinik darf höchstens eine halbe Stunde dauern. Wenn nicht, kann eine Zusatzvergütung nicht abgerechnet werden. Dieses BSG-Urteil ruft Protest von zwei Fachgesellschaften hervor.
STOP
Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222