Bundessozialgericht: Arzneigabe an fünf Tagen zählt nur als ein Fall

Bundessozialgericht: Arzneigabe an fünf Tagen zählt nur als ein Fall

Eine tagesbezogene teilstationäre Behandlung wird je Quartal als nur ein Fall gezählt. Das hat kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) im Fall einer Chemotherapie klargestellt (Az.: B 1 KR 30/17 R). Eine Klinik hatte fünf Behandlungen im Quartal einzeln abgerechnet.

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