Urteil: KV muss alle Daten auch bei Pauschalen übermitteln

Urteil: KV muss alle Daten auch bei Pauschalen übermitteln

Die Kassenärztlichen- und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen müssen den Krankenkassen auch bei pauschal vergüteten Leistungen die kompletten versichertenbezogenen Abrechnungsdaten übermitteln. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) jüngst klargestellt (Az.: B6 KR 27/17 R).

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