Ärzte haben laut Bundesgerichtshof eine „nachwirkende Schutz- und Fürsorgepflicht“. Heißt: Wird ihnen durch Dritte ein kritischer Befund bekannt, müssen sie ihre Patienten darüber in Kenntnis setzen.
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... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
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Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222