Urteil: Beihilfe muss Kosten für zweiten Therapiesitz zahlen

Urteil: Beihilfe muss Kosten für zweiten Therapiesitz zahlen

Wenn der tägliche Transport eines Therapiesitzes für ein behindertes Kind von der Wohnung in Schule oder Kindergarten nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich ist, muss die Beihilfe entsprechend der GKV für die Kosten eines zweiten Sitzes zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart

Nicht vergessen!

Bringen Sie zu Ihrem Arztbesuch unbedingt Ihre Versichertenkarte mit.

STOP

Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....

... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben

... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten

... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren

...  Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war

Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:

02623 - 2222

Der schnelle Weg zu uns....

02623 - 2222

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.