Seit März 2017 kann Cannabis auf Kassenkosten verordnet werden. Wer das tut, muss einigen medizinischen und pharmakologischen Fallstricken ausweichen.
Seit März 2017 kann Cannabis auf Kassenkosten verordnet werden. Wer das tut, muss einigen medizinischen und pharmakologischen Fallstricken ausweichen.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222