Anfang 2019 treten einige EBM-Änderungen in Kraft. So wurde das Honorar für das Zweitmeinungsverfahren und die Stoßwellentherapie festgelegt, die Knochendichtemessung wird besser vergütet.
Anfang 2019 treten einige EBM-Änderungen in Kraft. So wurde das Honorar für das Zweitmeinungsverfahren und die Stoßwellentherapie festgelegt, die Knochendichtemessung wird besser vergütet.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222