Im Strafprozess gegen zwei Frauenärztinnen wegen unzulässiger „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche will das Amtsgericht Kassel „die diesbezügliche legislative Entwicklung abwarten“.
Im Strafprozess gegen zwei Frauenärztinnen wegen unzulässiger „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche will das Amtsgericht Kassel „die diesbezügliche legislative Entwicklung abwarten“.
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