Das Fernbehandlungsverbot ist gelockert – erlaubt das nun auch Fernkrankschreibungen per WhatsApp, etwa bei erkälteten Patienten? Ein Jurist erläutert, was rechtlich möglich und worauf zu achten ist.
Das Fernbehandlungsverbot ist gelockert – erlaubt das nun auch Fernkrankschreibungen per WhatsApp, etwa bei erkälteten Patienten? Ein Jurist erläutert, was rechtlich möglich und worauf zu achten ist.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222