Mit der Reform des Paragrafen 219a sollen sich Schwangere leichter über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können.
Mit der Reform des Paragrafen 219a sollen sich Schwangere leichter über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können.
STOP
Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222