Urteil: Tonerstaub macht nicht generell krank

Urteil: Tonerstaub macht nicht generell krank

Will ein Arbeitnehmer seine Atemwegserkrankung wegen einer jahrelangen Belastung durch Tonerpartikel – wie zum Beispiel aus Laserdruckern und Kopiergeräten – am Arbeitsplatz als Berufskrankheit anerkennen lassen, muss er die berufliche Ursache der Krankheit mit einem arbeitsplatzbezogenen Inha

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