Ärzte müssen keinen Schadenersatz leisten, selbst wenn sie sich über eine Patientenverfügung hinweggesetzt haben, urteilt der Bundesgerichtshof. Denn Leben, auch wenn es mit Leid verbunden ist, kann nicht als Schaden gelten, betonen die Richter.
Ärzte müssen keinen Schadenersatz leisten, selbst wenn sie sich über eine Patientenverfügung hinweggesetzt haben, urteilt der Bundesgerichtshof. Denn Leben, auch wenn es mit Leid verbunden ist, kann nicht als Schaden gelten, betonen die Richter.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222