Schwerkranke Menschen, Ärzte und Suizidhelfer wehren sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch. Geht das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ zu weit? Aufschluss könnte der zweite Verhandlungstag geben.

