Ab dem 19. April können Ärzte die Darmkrebsfrüherkennung für alle gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren abrechnen. Männern ab 50 haben nun Anspruch auf zwei Koloskopien, Frauen weiterhin ab 55. Mindestabstand: zehn Jahre.
Ab dem 19. April können Ärzte die Darmkrebsfrüherkennung für alle gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren abrechnen. Männern ab 50 haben nun Anspruch auf zwei Koloskopien, Frauen weiterhin ab 55. Mindestabstand: zehn Jahre.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
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Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222