Honorarärzte sind zumindest teilweise abhängig beschäftigt und daher im Grundsatz sozialversicherungspflichtig. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 12 R 11/18 R u.a.).
Honorarärzte sind zumindest teilweise abhängig beschäftigt und daher im Grundsatz sozialversicherungspflichtig. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 12 R 11/18 R u.a.).
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