Honorarärzte gelten in aller Regel als „Beschäftigte“ und sind im Grundsatz sozialversicherungspflichtig, hat das Bundessozialgericht geurteilt. Die Folgen sind vielleicht weniger gravierend, als es zunächst klingt.
Honorarärzte gelten in aller Regel als „Beschäftigte“ und sind im Grundsatz sozialversicherungspflichtig, hat das Bundessozialgericht geurteilt. Die Folgen sind vielleicht weniger gravierend, als es zunächst klingt.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222