Abrechnungstipp: Labor- und Gesprächsleistung bei Hormonersatztherapie

Abrechnungstipp: Labor- und Gesprächsleistung bei Hormonersatztherapie

Im Zusammenhang mit der Hormonersatztherapie stellt sich immer wieder die Frage, in wieweit dies eine Leistung ist, die zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann. Liegt ein Hormonmangel nachweisbar vor, sind sämtliche Leistungen auch zu Lasten der GKV berechnungsfähig.

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