Abrechnungs-Tipp: Bei Parallelimpfung lieber die Beratung ansetzen!

Abrechnungs-Tipp: Bei Parallelimpfung lieber die Beratung ansetzen!

Reiseimpfungen sind keine Leistungen der GKV, sondern immer als Individuelle Gesundheitsleistung einzustufen und nach GOÄ abzurechnen. Auch wenn einige gesetzliche Kassen die Impfkosten ganz oder teilweise übernehmen, bekommen Patienten eine Privatrechnung ausgestellt. Diese hat sich zwingend nach

Nicht vergessen!

Bringen Sie zu Ihrem Arztbesuch unbedingt Ihre Versichertenkarte mit.

STOP

Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....

... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben

... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten

... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren

...  Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war

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