Reiseimpfungen sind keine Leistungen der GKV, sondern immer als Individuelle Gesundheitsleistung einzustufen und nach GOÄ abzurechnen. Auch wenn einige gesetzliche Kassen die Impfkosten ganz oder teilweise übernehmen, bekommen Patienten eine Privatrechnung ausgestellt. Diese hat sich zwingend nach

