Im Rahmen der Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus hat der GBA den Weg frei gemacht für die Verordnung von rtCGM-Systemen (Kontinuierliche Glucosemessung in Echtzeit) zur Blutzuckermessung. Die Verordnung dieser Systeme ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.

