Eine reisemedizinische Beratung ist keine gesetzliche Kassenleistung und somit als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) dem Patienten privat in Rechnung zu stellen. Mit Sicherheit ist für diese Beratung die GOÄ-Nr. 3 („Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels

