Akupunktur auf Kasse: Dokumentation der Schmerzen unerlässlich

Akupunktur auf Kasse: Dokumentation der Schmerzen unerlässlich

Bei chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder in einem Knie kann eine Akupunkturbehandlung erst dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, wenn ein Schmerzintervall von sechs Monaten durch Arztbesuche dokumentiert ist.

Nicht vergessen!

Bringen Sie zu Ihrem Arztbesuch unbedingt Ihre Versichertenkarte mit.

STOP

Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....

... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben

... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten

... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren

...  Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war

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