Die baden-württembergische Landesregierung überarbeitet das Psychisch-Kranken-Gesetz, um es an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Dabei geht es um die Fixierung während der Unterbringung.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222