Behandlungsqualität : BSG kippt Mindestmengen in Diabetes-DMP

Behandlungsqualität : BSG kippt Mindestmengen in Diabetes-DMP

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Mindestmengen in den DMP-Verträgen für Diabetes zumindest überwiegend für ungültig erklärt. Konkret verwarf es am Mittwoch die Schwelle von 250 in Bayern. Danach dürfen die Vertragspartner zwar grundsätzlich Mindestmengen vereinbaren.

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