Bundessozialgericht: Borreliose-Infektion ist noch keine Berufskrankheit

Bundessozialgericht: Borreliose-Infektion ist noch keine Berufskrankheit

Allein die Infektion mit Borreliose-Erregern ist noch keine Berufskrankheit. Hinzukommen muss eine Erkrankung, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Infektion zurückgeht, urteilt das Bundessozialgericht.

Bundessozialgericht: Borreliose-Infektion ist noch keine Berufskrankheit

Allein die Infektion mit Borreliose-Erregern ist noch keine Berufskrankheit. Hinzukommen muss eine Erkrankung, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Infektion zurückgeht, urteilt das Bundessozialgericht.

Nicht vergessen!

Bringen Sie zu Ihrem Arztbesuch unbedingt Ihre Versichertenkarte mit.

STOP

Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....

... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben

... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten

... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren

...  Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war

Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:

02623 - 2222

Der schnelle Weg zu uns....

02623 - 2222

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.