Das Bundessozialgericht hat zwar Mindestmengen im Diabetes-DMP Bayern verworfen. Prinzipiell hält es sie aber auch in der ambulanten Versorgung für zulässig. Ein Novum.
Das Bundessozialgericht hat zwar Mindestmengen im Diabetes-DMP Bayern verworfen. Prinzipiell hält es sie aber auch in der ambulanten Versorgung für zulässig. Ein Novum.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222