Kliniken dürfen Ärzte nur im Ausnahmefall als freie Mitarbeiter beschäftigen, hat das Bundessozialgericht entschieden. Für die meisten Honorarärzte dürfte das heißen, dass sie sozialversicherungspflichtig sind.
Kliniken dürfen Ärzte nur im Ausnahmefall als freie Mitarbeiter beschäftigen, hat das Bundessozialgericht entschieden. Für die meisten Honorarärzte dürfte das heißen, dass sie sozialversicherungspflichtig sind.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222