Für Patienten mit der Augenerkrankung Keratokonus steht künftig die Hornhautvernetzung als neue Behandlungsoption zur Verfügung, teilt die KBV mit. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe beschlossen, das Therapieverfahren in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen.

