Einem Patienten ein Scheinmedikament zu verordnen, gilt manchen Ärzten als anrüchig – andere halten es für legitim. Wie man die Sache sieht, hängt wohl auch davon ab, woraus das spezielle Placebo besteht.
Einem Patienten ein Scheinmedikament zu verordnen, gilt manchen Ärzten als anrüchig – andere halten es für legitim. Wie man die Sache sieht, hängt wohl auch davon ab, woraus das spezielle Placebo besteht.
Das Landgericht Gießen hat nach Medienangaben das Urteil gegen eine Ärztin wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bestätigt.
Das Landgericht Gießen hat die Berufung einer Allgemeinmedizinerin gegen ein Urteil wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche abgewiesen. Sie solle das Urteil „tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz“, rät der Richter der Ärztin.
Möglicherweise fällt heute noch ein Urteil in der Berufungsverhandlung, die von einer Gießener Ärztin angestrengt wurde, weil sie in erster Instanz wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden ist.
Sollen die Krankenkassen werdenden Müttern Tests bezahlen, mit denen das Kind auf Downsyndrom untersucht werden kann? Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mahnt zur genauen Abwägung.
Das Landgericht Gießen beschäftigt sich mit der Berufung einer Gießener Ärztin, die in erster Instanz wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden ist. Die Bundesjustizministerin stellt eine Änderung des umstrittenen Paragrafen 219a in Aussicht.
Eine gute palliative Versorgung gibt Sterbenden Sicherheit und senkt die Wahrscheinlichkeit, dass todkranke Patienten Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
In einem österreichischen Webportal können Frauen europaweit nach Ärzten suchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
SPD, Grüne und Linke in Berlin stört, dass Ärzte pauschal als Gesetzesbrecher hingestellt werden können.
Wenn jedes Argument ausgesprochen und jede Kontroverse geführt worden ist, wird es Zeit für Entscheidungen. Ob Organspende oder Digitalisierung: Die deutschen Urologen plädieren dafür, erfolgreiche Regelungen aus Europa aufzugreifen.
STOP
Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222