Orthopädie

Abrechnungstipp zur Osteoporose: Chronikerversorgung nach GOÄ und EBM

Die Osteoporose ist durchaus als eine anhaltende (chronische), wie auch lebensverändernde Erkrankung anzusehen. Damit kommt im Rahmen der Privatabrechnung zum einen die Gebühr nach GOÄ-Nummer 15 (maximal einmal im Kalenderjahr), wie auch die Gebühr nach Nr. 34 (Erörterung einer Lebensveränderung,

Abrechnungstipp zur Osteoporose: Chronikerversorgung nach GOÄ und EBM

Die Osteoporose ist durchaus als eine anhaltende (chronische), wie auch lebensverändernde Erkrankung anzusehen. Damit kommt im Rahmen der Privatabrechnung zum einen die Gebühr nach GOÄ-Nummer 15 (maximal einmal im Kalenderjahr), wie auch die Gebühr nach Nr. 34 (Erörterung einer Lebensveränderung,

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