Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie e. V. (DGG) will die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) die schmerzmedizinische Versorgung Älterer nachhaltig verbessern.
Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie e. V. (DGG) will die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) die schmerzmedizinische Versorgung Älterer nachhaltig verbessern.
Stiftung würdigt Professor Eberhard Klaschik für seinen jahrelangen beharrlichen Einsatz und seine Vision für die Palliativmedizin in Deutschland.
Das Sterbehilfegesetz auf dem Prüfstand: Am zweiten Verhandlungstag zeigen die Fragen der Verfassungsrichter, dass es zu den Klagen gegen das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe keine leichte Entscheidung geben kann.
Das Sterbehilfegesetz auf dem Prüfstand: Am zweiten Verhandlungstag zeigen die Fragen der Verfassungsrichter, dass es zu den Klagen gegen das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe keine leichte Entscheidung geben kann.
Schwerkranke Menschen, Ärzte und Suizidhelfer wehren sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch. Geht das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ zu weit? Aufschluss könnte der zweite Verhandlungstag geben.
Sterbehilfe als Dienstleistung steht in Deutschland unter Strafe. Dagegen wehren sich Schwerstkranke, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte vor dem Bundesverfassungsgericht.
Seit über drei Jahren ist das Sterbehilfegesetz bereits in Kraft. Ende 2015 verabschiedet, blieb es bis heute umstritten. Nun steht das Gesetz auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts.
Ärzte müssen keinen Schadenersatz leisten, selbst wenn sie sich über eine Patientenverfügung hinweggesetzt haben, urteilt der Bundesgerichtshof. Denn Leben, auch wenn es mit Leid verbunden ist, kann nicht als Schaden gelten, betonen die Richter.
Das BHG hat über den Fall eines demenzkranken Mannes entschieden, der jahrelang künstlich ernährt worden war. Sein Sohn meinte: Der Arzt habe ihn sinnlos leiden lassen – und brachte den Fall vor Gericht. Das BGH urteilte nun anders als von ihm erhofft.
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