Werden auf einem Hausbesuch weitere Familienangehörige medizinisch versorgt, sollten Ärzte bei der Abrechnung aufpassen. Für den Mitbesuch gibt es nur den halben GOÄ-Zuschlag, allerdings kennt diese Regel Ausnahmen.
Werden auf einem Hausbesuch weitere Familienangehörige medizinisch versorgt, sollten Ärzte bei der Abrechnung aufpassen. Für den Mitbesuch gibt es nur den halben GOÄ-Zuschlag, allerdings kennt diese Regel Ausnahmen.
STOP
Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222