Der GBA hat seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung von Voretigen Neparvovec (Luxturna®) gefasst. Da es sich bei der Arznei um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung bereits als belegt.
Der GBA hat seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung von Voretigen Neparvovec (Luxturna®) gefasst. Da es sich bei der Arznei um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung bereits als belegt.
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