Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Dokumentationspflichten beim Hautkrebs-Screening erweitert. Die Neuerungen treffen vor allem die Hausärzte.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222