Alle GKV-Versicherten haben in der Impfsaison 2018/2019 Anspruch auf einen Vierfach-Impfstoff gegen Influenza. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA hat jetzt die Schutzimpfungs-Richtlinie an die STIKO-Empfehlungen angepasst.
Alle GKV-Versicherten haben in der Impfsaison 2018/2019 Anspruch auf einen Vierfach-Impfstoff gegen Influenza. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA hat jetzt die Schutzimpfungs-Richtlinie an die STIKO-Empfehlungen angepasst.
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... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
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02623 - 2222