Hintergrund für den Beschluss der EU-Kommission sind Fälle, in denen der Plasmaexpander – außerhalb der zugelassenen Indikation – zu Nierenschädigungen und tödlichen Verläufen geführt hat (u. a. NEJM 2012; 367:124 und NEJM 2012; 367:1901).
Hintergrund für den Beschluss der EU-Kommission sind Fälle, in denen der Plasmaexpander – außerhalb der zugelassenen Indikation – zu Nierenschädigungen und tödlichen Verläufen geführt hat (u. a. NEJM 2012; 367:124 und NEJM 2012; 367:1901).
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