Impfschaden: EuGH stärkt Patienten-Position

Impfschaden: EuGH stärkt Patienten-Position

In Sachen Produkthaftung können Impfstoff- und Arzneimittelhersteller im Ernstfall nicht auf wissenschaftliche Kausalitätsbelege pochen. Laut EuGH reichen ernsthafte Indizien aus, um die Beweislast zugunsten eines geschädigten Patienten umzukehren.

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