In Sachen Produkthaftung können Impfstoff- und Arzneimittelhersteller im Ernstfall nicht auf wissenschaftliche Kausalitätsbelege pochen. Laut EuGH reichen ernsthafte Indizien aus, um die Beweislast zugunsten eines geschädigten Patienten umzukehren.
In Sachen Produkthaftung können Impfstoff- und Arzneimittelhersteller im Ernstfall nicht auf wissenschaftliche Kausalitätsbelege pochen. Laut EuGH reichen ernsthafte Indizien aus, um die Beweislast zugunsten eines geschädigten Patienten umzukehren.
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