Landessozialgericht: Kasse zahlt bei Hartz IV nicht für Homöopathie

Landessozialgericht: Kasse zahlt bei Hartz IV nicht für Homöopathie

Ein Hartz-IV-Empfänger kann nach dem Gerichtsurteil kein zusätzliches Geld für homöopathische Mittel verlangen, die von Krankenkassen nicht bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden. Für Ausnahmen gebe es enge Regeln.

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