Bei fehlendem Drüsengewebe muss die Kasse keine Brustimplantate bezahlen. Auch ein durchsetzbarer Anspruch auf Teilnahme am Erprobungsverfahren der Liposuktion besteht nicht, so das LSG Baden-Württemberg.
Bei fehlendem Drüsengewebe muss die Kasse keine Brustimplantate bezahlen. Auch ein durchsetzbarer Anspruch auf Teilnahme am Erprobungsverfahren der Liposuktion besteht nicht, so das LSG Baden-Württemberg.
STOP
Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222