Bei der Abrechnung von Leistungen im Notfalldienst tun sich manche Ärzte schwer – besonders, wenn es um die Berechnung von Sonderleistungen geht. Unser Abrechnungsexperte zeigt an einem Beispielfall, was möglich ist.
Bei der Abrechnung von Leistungen im Notfalldienst tun sich manche Ärzte schwer – besonders, wenn es um die Berechnung von Sonderleistungen geht. Unser Abrechnungsexperte zeigt an einem Beispielfall, was möglich ist.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222