Missbildungen an Armen und Beinen sind als Contergan-Schädigungen bekannt – nun klagen Betroffene aber auch auf die Anerkennung von Gefäßschäden. Vor dem Verwaltungsgericht Köln begannen dazu am Dienstag fünf Verfahren.
Missbildungen an Armen und Beinen sind als Contergan-Schädigungen bekannt – nun klagen Betroffene aber auch auf die Anerkennung von Gefäßschäden. Vor dem Verwaltungsgericht Köln begannen dazu am Dienstag fünf Verfahren.
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