Auch Kinder, die aus einer Samenspende hervorgegangen sind und noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben, müssen Auskunft zu ihrer Abstammung erhalten. Das hat das Amtsgericht Wedding entschieden.
Auch Kinder, die aus einer Samenspende hervorgegangen sind und noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben, müssen Auskunft zu ihrer Abstammung erhalten. Das hat das Amtsgericht Wedding entschieden.
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... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
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02623 - 2222