Eine Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs in bestimmten Konstellationen als Berufskrankheit anerkennen. Das gilt auch, wenn der betroffene, ehemalige Arbeitnehmer Raucher ist, so das Hessische Landessozialgericht.
Eine Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs in bestimmten Konstellationen als Berufskrankheit anerkennen. Das gilt auch, wenn der betroffene, ehemalige Arbeitnehmer Raucher ist, so das Hessische Landessozialgericht.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222