KASSEL. Krankenkassen müssen Inkontinenzkranken zu Inkontinenzwindeln nicht auch deren Entsorgung bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Konkret lehnte es die Übernahme der Mehrkosten für eine größere Mülltonne ab.
KASSEL. Krankenkassen müssen Inkontinenzkranken zu Inkontinenzwindeln nicht auch deren Entsorgung bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Konkret lehnte es die Übernahme der Mehrkosten für eine größere Mülltonne ab.
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