Urteil: Kein Anspruch auf größere Mülltonne für Inkontinenzwindeln

Urteil: Kein Anspruch auf größere Mülltonne für Inkontinenzwindeln

KASSEL. Krankenkassen müssen Inkontinenzkranken zu Inkontinenzwindeln nicht auch deren Entsorgung bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Konkret lehnte es die Übernahme der Mehrkosten für eine größere Mülltonne ab.

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