Urteil: Keine Allgemeinmedizin durch Schwerpunktinternist

Urteil: Keine Allgemeinmedizin durch Schwerpunktinternist

Nur Internisten nach altem Weiterbildungsrecht können zwischen einer Tätigkeit im haus- oder im fachärztlichen Bereich wählen, entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. „Internisten mit Schwerpunkt neuen Rechts können nur fachärztlich tätig sein“, so das Gericht.

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