Die Kassenärztlichen- und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen müssen den Krankenkassen auch bei pauschal vergüteten Leistungen die kompletten versichertenbezogenen Abrechnungsdaten übermitteln. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) jüngst klargestellt (Az.: B6 KR 27/17 R).

