Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf eine neue Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur Kontrolle von Herzschrittmachern geeinigt. Diese soll nun zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf eine neue Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur Kontrolle von Herzschrittmachern geeinigt. Diese soll nun zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten.
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