Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzesparagrafen ist es nun soweit: Ärzte können ab sofort bei ihren Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abzurechnen.
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Kommen Sie nicht in die Praxis wenn....
... Sie grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben
... Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatten
... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
... Sie mit jemandem Kontakt hatten der im Ausland war
Melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch unter:
02623 - 2222